Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 17.08.2011 - 12 U 125/08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 133 BGB, § 157 BGB, § 215 BGB, § 241 Abs 2 BGB, § 613 Abs 1 BGB
Vergütung für eine sog. "Machbarkeitsstudie" als Werkvertrag - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Vergütung für die Erstellung einer Machbarkeitsstudie bzgl. eines Werkvertrags
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch auf Vergütung für die Erstellung einer Machbarkeitsstudie bzgl. eines Werkvertrags
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Studie über die Auswirkungen einer Baumaßnahme ist Werkvertrag!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä. (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Mangelhafte Leistung abgenommen: Frist zur Mängelbeseitigung "verbraucht"! (IBR 2013, 208)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Machbarkeitsstudie über die Auswirkungen einer Baumaßnahme ist Werkvertrag! (IBR 2013, 182)
Verfahrensgang
- LG Darmstadt, 02.07.2008 - 17 O 457/06
- OLG Frankfurt, 17.08.2011 - 12 U 125/08
- BGH, 22.11.2012 - VII ZR 184/11
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 28.04.1992 - X ZR 27/91
Schlüssige Abnahme eines bestellten Gutachtens
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.08.2011 - 12 U 125/08
Die Abnahmefähigkeit geistiger Leistungen in Form von Gutachten oder Plänen von Architekten oder Ingenieuren ist dabei höchstrichterlich anerkannt und steht außer Zweifel (vgl. BGH v. 28.04.1992, Az. X ZR 27/91, zitiert nach juris). - BGH, 12.01.1993 - X ZR 63/91
Kündigung und Rücktritt von einem Sukzessivwerklieferungsvertrag - Vertraglicher …
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.08.2011 - 12 U 125/08
Unzumutbar in diesem Sinne ist die Nacherfüllung für den Besteller, wenn sein Vertrauen in die Verlässlichkeit und Kompetenz des Unternehmers so nachhaltig erschüttert ist, dass aus seiner (objektivierten) Sicht eine erfolgreiche Nacherfüllung nicht zu erwarten ist (BGH v. 03.03.1998, Az. X ZR 14/95 und BGH v. 12.01.1993, Az. X ZR 63/91, zitiert nach juris). - BGH, 03.03.1998 - X ZR 14/95
Unternehmer ausnahmsweise trotz Abnahme für Fehlerfreiheit beweispflichtig!
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.08.2011 - 12 U 125/08
Unzumutbar in diesem Sinne ist die Nacherfüllung für den Besteller, wenn sein Vertrauen in die Verlässlichkeit und Kompetenz des Unternehmers so nachhaltig erschüttert ist, dass aus seiner (objektivierten) Sicht eine erfolgreiche Nacherfüllung nicht zu erwarten ist (BGH v. 03.03.1998, Az. X ZR 14/95 und BGH v. 12.01.1993, Az. X ZR 63/91, zitiert nach juris).
- BGH, 21.12.2000 - VII ZR 488/99
Pflichten des Architekten nach Kündigung des Vertrages
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.08.2011 - 12 U 125/08
Da der Auftragnehmer auch nach Kündigung berechtigt ist, die Mängel seiner erbrachten Leistung zu beseitigen (BGH v. 21.12.2000, Az. VII ZR 488/99), muss der Auftraggeber den Auftragnehmer grundsätzlich unter Fristsetzung zur Mangelbeseitigung auffordern. - BGH, 25.01.2001 - I ZR 287/98
Musikproduktionsvertrag
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.08.2011 - 12 U 125/08
Für § 323 Abs. 2 Nr. 2 BGB ist es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht ausreichend, dass die Leistungszeit genau bestimmt ist (BGH v. 25.01.2001, Az. I ZR 287/98, zitiert nach juris). - BGH, 25.02.2010 - VII ZR 64/09
Statikervertrag: Konkludente Abnahme der Tragwerksplanung; Vorbehalt wegen …
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.08.2011 - 12 U 125/08
Sie kann auch konkludent, d.h. durch schlüssiges Verhalten des Auftraggebers, erklärt werden (BGH v. 25.02.1010, Az. VII ZR 64/09, zitiert nach juris). - OLG Hamm, 28.12.2006 - 24 W 39/06
Kein Anspruch des Auftragnehmers auf Fortführung der Bauleistung nach Kündigung …
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.08.2011 - 12 U 125/08
Unterlässt er dies, hat er trotz vorhandener Mängel den vollen Werklohn ohne Kürzungen zu zahlen (OLG Hamm v. 28.12.2006, Az. 24 W 39/06).
- KG, 23.08.2013 - 9 U 115/12
Keine Abnahme durch schlüssiges Verhalten ohne angemessene Prüfungsfrist!
Ob eine konkludente Abnahme vorliegt, beurteilt sich grundsätzlich nach den Umständen des Einzelfalls (BGH, NJW-RR 2010, 748; s.a. OLG Frankfurt, IBR 2013, 182).